Stand 27. Mai 2019

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Honorare

1.1 Grundlage der Honorarberechnung ist unser jeweiliges Angebot über die beauftragten Leistungen. Alle Leistungen des Angebots verstehen sich zzgl. der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuersätze. Das Angebot unterliegt einer Dauer von 6 Monaten und verliert nach dieser Zeit seine Gültigkeit, sofern in der Zwischenzeit kein Auftrag erteilt wurde. Vom Angebot abweichende mündliche Absprachen sind ohne schriftliche Fixierung ungültig. Eine Überschreitung von Abgabeterminen berechtigt den Auftraggeber nicht zum Rücktritt von seinem Auftrag. Unsere Angebote sind stets freibleibend und zwingen nicht zur Auftragsannahme zu den dort genannten Konditionen. Zusätzlich erbrachte Leistungen, die über den Leistungsumfang des jeweiligen Angebotes hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Dies betrifft insbesondere mögliche nachträgliche Änderungen des Auftraggebers, sogenannte Autorenkorrekturen.

1.2 In den Honoraren von Fouad Vollmer Werbeagentur, nachfolgend Auftragnehmer genannt, sind technische Kosten wie Erstellung von Grafiken, Illustrationen, Fotoarbeiten, Reproarbeiten, Lithografie, Bildnutzungsrechte, Modellbau, Satz, Ausbelichtung von Dateien, Texterfassung, Musterproduktion, Druck- wie auch ggf. Schaltkosten von Anzeigen nicht enthalten. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt. Alle Fahrtkosten für Reisen und sonstige Nebenauslagen, die bei der Abwicklung des Auftrages entstehen, werden ebenfalls gesondert berechnet. Datenträger wie auch Daten bleiben unser Eigentum. Mit der Zahlung von Honoraren erwirbt der Auftraggeber keinerlei Rechte an Daten wie auch an Datenträgern.

1.3 Für die Entwicklung konzeptioneller und gestalterischer Vorschläge zur Vorbereitung eines Vertragsabschlusses berechnen wir ein Präsentationshonorar, das im Falle einer Auftragserteilung auf das Gesamthonorar angerechnet werden kann, sofern dies im Angebot vermerkt wurde. Die Rechte der von uns im Rahmen der Präsentation vorgelegten Arbeiten und Entwürfe verbleiben stets bei uns und gehen erst nach der Erteilung eines Auftrages zur Ausarbeitung und nach Erstattung eines Nutzungshonorares, das objekt- und auflagenabhängig ist, zeitweilig an den Auftraggeber über. Die gezeigten Unterlagen verbleiben im Besitz des Auftragnehmers und haben nach Prüfung, spätestens jedoch nach Ablauf von zwei Wochen nach Präsentation frei an den Auftragnehmer zurückgesandt zu werden. Im Falle der Einbehaltung von Präsentationsunterlagen hat der Auftragnehmer das Recht, zur Wiedererstellung dieser Unterlagen ein zusätzliches Honorar dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Es gilt als vereinbart, dass die Höhe dieses zusätzlichen Honorares sich auf die Höhe des ursprünglichen Präsentationshonorares plus gesetzlicher Mehrwertsteuer beläuft. Näheres zu Urheberrecht und Nutzungsrechten in den Honorarempfehlungen des BDG, Bund deutscher Grafiker.

1.4 Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers nicht innerhalb von 5 Werktagen widersprochen wird, oder auf mündlichen Wunsch des Auftraggebers Vorschläge erarbeitet wurden, die dem Auftraggeber vorliegen. Sofern nichts anderes bei Auftragserteilung vereinbart wurde, wird dem Auftraggeber jeweils mindestens ein gestalterischer oder konzeptioneller Vorschlag vorgelegt, der auch bei eventueller Nichtakzeptanz auf Seiten des Auftraggebers den durch die Auftragserteilung geschlossenen Vertrag erfüllt und voll in Rechnung gestellt wird. Eine Zahlung von verminderten, sogenannten ‚Ausfallhonoraren‘, wird hiermit von Seiten des Auftraggebers ausdrücklich ausgeschlossen.


2. Unsere Pflichten

2.1 Wir verpflichten uns, die uns übertragenen Aufgaben mit fachlicher und kaufmännischer Sorgfalt nach bestem Wissen und Gewissen und unter Beachtung der Wünsche unserer Auftraggeber durchzuführen.

2.2 Aufträge an dritte Unternehmen und Personen erteilen wir nach Absprache mit unseren Auftraggebern auf Rechnung und Namen des Auftraggebers, sofern diese Absprache getroffen wurde. Sofern der Auftraggeber sich ein Mitspracherecht nicht ausdrücklich vorbehalten hat, erfolgt die Beauftragung Dritter unter der Beachtung eines ausgewogenen Verhältnisses von Wirtschaftlichkeit und bestmöglichem Erfolg für unseren Auftraggeber.

2.3 Sofern mit dem Auftraggeber ein Konkurrenzausschlussvertrag über das jeweilige Marktsegment geschlossen wurde, verpflichten wir uns, den Auftraggeber über mögliche Konkurrenzkonflikte zu informieren und gegebenenfalls Konkurrenzausschluss für im einzelnen festzulegende Dienstleistungen zu gewähren. Mit der Einräumung eines Konkurrenzausschlusses durch uns korrespondiert die Verpflichtung des Auftraggebers, während des ungekündigten Werk- oder Arbeitsvertrages im Bereich des Vertragsgegenstandes kein weiteres Designbüro bzw. keine weitere Werbeagentur neben uns mit Beratung, Planung, Gestaltung und Durchführung von werblichen und gestalterischen Arbeiten zu beauftragen.

2.4 Besprechungsergebnisse bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Fixierung durch einen Besprechungsbericht. Wird diesem nicht innerhalb von 5 Werktagen widersprochen, so gilt im Interesse einer zügigen Auftragsabwicklung das dort Festgehaltene.


3. Nutzungsrechte

Die Parteien vereinbaren, daß auf alle von der Fouad Vollmer Werbeagentur erstellten Arbeiten und Leistungen die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes Anwendung finden und zwar auch dann, wenn die Voraussetzungen für einen urheberrechtlichen Schutz nach § 2 UrhRG (z.B. Schöpfungshöhe) nicht vorliegen. Der Auftraggeber erwirbt erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars ein einfaches Nutzungsrecht, um die Arbeiten und Leistungen von der Fouad Vollmer Werbeagentur in dem vertraglich vereinbarten Umfang, zu den vertraglich vereinbarten Zwecken und für die Laufzeit dieses Vertrages bzw. für eine ausdrücklich vereinbarte Dauer und räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland bzw. gemäß dem Vertragszweck beschränkt, zu verwenden. Eine weitergehende Nutzung bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Einwilligung durch die Fouad Vollmer Werbeagentur. Ebenso bedarf jede Bearbeitung oder sonstige Veränderung und jede nicht vertragsgemäße Nutzung der ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Fouad Vollmer Werbeagentur. Der Auftraggeber verpflichtet sich, stets die Fouad Vollmer Werbeagentur als Urheber der Arbeiten und Leistungen an geeigneter Stelle wie folgt zu benennen: ‚Copyright by Fouad Vollmer Werbeagentur‘. Sämtliche Rechte an im Rahmen einer Präsentation gezeigten Arbeiten verbleiben bei der Fouad Vollmer Werbeagentur. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars wird lediglich der Präsentationsaufwand erstattet; der Auftraggeber erwirbt mit dieser Zahlung keinerlei Nutzungsrechte oder sonstige über die Präsentation hinausgehenden Ansprüche. Wir nehmen darüber hinaus für alle Arbeiten und Leistungen den Schutz durch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, das Geschmacksmustergesetz, das Markengesetz und das Patentgesetz in Anspruch, soweit diese anwendbar sind.


4. Haftung

4.1 Wir haften nur für Vorsatz und nachgewiesene grobe Fahrlässigkeit, die von einem amtlich bestellten Sachverständigen festgestellt werden muß. Zu unseren Aufgaben gehört es auch, den Auftraggeber auf erkennbare Bedenken gegen geplante Aufträge gegenüber Dritten hinzuweisen. Eine etwaige notwendige rechtliche Prüfung der Form, Inhalte und Aussagen ist Aufgabe des Auftraggebers. Gerne lassen wir dies auf Ihre Anfrage hin von unseren Anwälten prüfen.

4.2 Eine Haftung für etwaige Folgeschäden, die sich aus dem Auftrag oder seiner Abwicklung ergeben, ist ausdrücklich ausgeschlossen.

4.3 Für fremdes Verschulden, insbesondere bei Zulieferern, Fremdprodukten und Insertionen, wie auch für höhere Gewalt ist jede Haftung ausgeschlossen.

4.4 Alle von uns erstellten oder überarbeiteten Texte und Layouts sind vor Satzerstellung und Drucklegung vom Auftraggeber zu prüfen und abzuzeichnen. Unterläßt der Auftraggeber diese Prüfung, so kann für die entstandenen Kosten keine Haftung übernommen werden. Eine Haftung für Schäden, die durch Textaussagen hervorgerufen werden könnten, ist ausgeschlossen. Sollten von uns erbrachte Leistungen teilweise oder ganz fehlerhaft sein, so behalten wir uns das Recht der Nachbesserung an unseren Arbeiten vor.


5. Zahlungsbedingungen

5.1 Bei Überschreitung der Zahlungsfrist von 14 Tagen rein netto kommt der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug. Vorbehaltlich sonstiger Rechte darf der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweils gültigen Dispositionskredit-Zinssatzes der Hausbank der Fouad Vollmer Werbeagentur in Rechnung stellen. Die durch das Überschreiten der Zahlungsfrist entstehenden Mahn-, Anwalts- und Gerichtskosten, wie auch damit verbundene Nebenauslagen trägt allein der Auftraggeber.

5.2 Bei Aufträgen, deren Honorarsumme ohne Mehrwertsteuer die Summe von 5.000 EURO überschreitet, sind Abschlagszahlungen wie folgt zu leisten (sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde): Ein Drittel der jeweiligen Auftragssumme bei Auftragserteilung, ein Drittel nach Fertigstellung der Druckunterlagen oder der jeweiligen Produktionsunterlagen, das verbleibende Drittel nach Fertigstellung des Auftrages durch uns.

5.3 Ist der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in seinem Vermögen eine wesentliche Verschlechterung ein, so behalten wir uns das Recht vor, für noch ausstehende Zahlungen unter Fortfall des Zahlungszieles bare Zahlung vor Ab- oder Auslieferung unserer Leistungen oder derer von zuliefernden Betrieben zu verlangen.

5.4 Die Abrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen und die Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge ist unzulässig.


6. Schlussbestimmungen

6.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht.

6.2 Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

6.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer ist Biberach an der Riss.

6.4 Mit Erteilung eines Auftrages an den Auftragnehmer erkennt der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers als Grundlage der Beziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer an. Diese Bestimmungen gelten mit Erteilung eines Auftrages als vertraglich vereinbart.