deine Website, das BFSG& gut
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Am 28.06.2025 ist Stichtag. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt in Kraft. Ob deine Website davon betroffen ist – und wichtiger: ob sie den Gesetzesanforderungen standhält – erfährst du im Folgenden.
Falls du Hilfe brauchst, unterstützen wir dich gerne:
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das BFSG setzt eine EU-Richtlinie (European Accessibility Act) in deutsches Recht um und verpflichtet bestimmte Wirtschaftsakteure, ihre Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten – darunter auch digitale Angebote wie Websites und Apps.
Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Informationen und Dienstleistungen zu ermöglichen. Barrierefreiheit wird damit nicht mehr nur zur ethischen oder sozialen Verantwortung – sondern zur rechtlichen Pflicht.
Wer ist betroffen?
Unternehmen, die digitale Dienstleistungen erbringen, z. B. Online-Shops, Reiseanbieter, E-Book-Plattformen, Ticketdienste usw.
Mittelständische und größere Unternehmen, also in der Regel Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten oder mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz.
Webseiten, die Teil eines Produkts oder einer Dienstleistung sind, das dem BFSG unterliegt – z. B. Benutzeroberflächen von Bank- oder Ticket-Apps.
Was bedeutet "barrierefrei" konkret?
Die Anforderungen orientieren sich an internationalen Standards – allen voran den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1, Level AA). Diese fordern unter Anderem:
- Textalternativen für Bilder
- Klare Navigationsstrukturen
- Ausreichende Kontraste
- Tastaturbedienbarkeit
- Kompatibilität mit Screenreadern
- die verständliche Sprache und die Nutzerführung ohne Zeitdruck spielen eine Rolle.
Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung?
Die Marktüberwachung liegt bei den Bundesländern. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 100.000 € geahndet werden. Darüber hinaus droht ein Imageverlust, Abmahnungen oder gar der Ausschluss von Ausschreibungen – insbesondere im öffentlichen Bereich.
Was solltest du jetzt tun?
- Website analysieren lassen:
Nutze Tools oder beauftrage Fachleute, um eine Barrierefreiheitsprüfung deiner Seite durchzuführen.
Kostenlose WCAG 2.1 AA Checkliste - Anforderungen umsetzen:
Beginne frühzeitig mit der Umsetzung – viele Barrieren lassen sich mit gezielten Anpassungen beheben.
Beratungsgespräch vereinbaren - Nachhaltige Prozesse etablieren:
Barrierefreiheit sollte Teil deines Webentwicklungs- und Content-Workflows werden.
Fazit: Barrierefreiheit ist Zukunft
Das BFSG ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Es ist ein Schritt in Richtung digitale Teilhabe für alle – und eine Chance, deine Zielgruppe zu erweitern. Denn: Eine barrierefreie Website ist für niemanden ein Nachteil – aber für viele ein echter Zugang zur digitalen Welt.
Jetzt handeln statt später nachbessern!
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